Der Krankenkassen-Check

Gesetzlich versicherte Selbstzahler, privat krankenversicherte und Beihilfeberechtigte gehören zum Patientenstamm der Praxis Volker Bracht. Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ ’96 i.d.F. von 1996) nach den Empfehlungen und Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Osteopathische Medizin (D.G.O.M. e.V.) sowie der D.G.H.F. (Deutsche Gesellschaft für Haltungs- und Bewegungsforschung).

Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten vollumfänglich. Jedoch kann hierfür keine Gewährleistung übernommen werden. Stundensätze und Pauschalen gibt es nicht bei ärztlicher Liquidation. Abgerechnet werden einzelne Leistungen. Untersuchung und Beratung können zwischen 10 € und 120 €, Behandlungen zwischen 15 € und 250 € kosten, je nach Komplexität. Ein ausführliches Verzeichnis der hausüblichen GOÄ-Abrechnungsziffern und Steigerungssätzen können Sie jederzeit gerne bei uns einsehen. Keine Bargeldannahme.

Krankenkassen

Die folgenden Seiten listen gesetzliche Krankenkassen (GKVs) auf, die osteopathische Leistungen anteilig erstatten oder im Rahmen von Pilotprojekten Kosten für osteopathische Leistungen übernehmen. Bitte beachten Sie, dass Voraussetzungen, Leistungsumfang, Abrechnung und Leistungserbringer jeweils unterschiedlich sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr:

Liste 1: Kostenübernahme Osteopathie

Liste 2: Kostenübernahme Osteopathie